Winterdienst mit Räum- und Streupflicht umfasst das Räumen von Schnee und Streuen bei Glätte auf Gehwegen, Zufahrten und Treppen in Eching. Er wird gebraucht, sobald Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht vertraglich übertragen wollen.
Wir übernehmen für Eigentümer und Verwalter in Eching die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, Zufahrten und Treppen.
Bei Schneefall oder Glätte werden die vereinbarten Flächen geräumt: Gehwege, Hauszugänge, Stellplätze und Treppen. Geräumt wird mit Schneeschieber, Kehrmaschine oder Schneepflug, je nach Flächengröße. Anschließend wird gestreut, meist mit Splitt oder Sand, in Ausnahmefällen mit Salz, wenn es die Fläche zulässt und keine kommunale Einschränkung besteht. Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Wetterlage schriftlich festgehalten, das dient als Nachweis im Streitfall.
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst wird geräumt, dann gestreut, sonst verschwindet das Streugut unter dem Schnee. Ein häufiger Fehler ist zu spätes Reagieren bei Blitzeis am frühen Morgen, deshalb werden Kontrollfahrten vor der üblichen Nutzungszeit eingeplant. Salz wird nicht flächendeckend eingesetzt, da viele Kommunen es auf Gehwegen einschränken. Kunden sollten vorab klären, welche Flächen zur Verkehrssicherungspflicht gehören, und ob diese Pflicht per Vertrag tatsächlich übertragen wurde.
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Das regelt der Vertrag: Wird die Räum- und Streupflicht vertraglich übertragen, haftet grundsätzlich der Auftragnehmer für die vereinbarten Flächen und Zeiten.
Ja, Kontrollfahrten und Einsätze richten sich nach der Wetterlage, nicht nach Wochentagen, da Glätte auch nachts und am Feiertag entsteht.
In der Regel Splitt oder Sand, da Salz auf vielen Gehwegen kommunal eingeschränkt ist und Pflanzen sowie Pfoten schädigt.
Es wird mehrfach geräumt, sobald sich eine relevante Schneedecke bildet, damit die Flächen durchgehend nutzbar bleiben.
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